Entscheidung des Stadtrats zur Fahrradstraße Bayernwerkstraße begrüßt

ADFC und VCD begrüßen die Entscheidung des Stadtrats zur Fahrradstraße Bayernwerkstraße. Ein Meilenstein für die Radinfrastruktur in Dachau.

Mit großer Aufmerksamkeit haben die Dachauer Radaktiven die emotionale und kontroverse Diskussion um die Bayernwerkstraße als Fahrradstraße verfolgt. Für die Kreisgruppen des ADFC und des Verkehrsclub Deutschland - VCD ist das Ergebnis der Ausschusssitzung, die Widmung als Fahrradstraße mit der Einschränkung „frei für Anlieger“ zu erhalten sehr erfreulich.

Zu dieser Entscheidung und Standhaftigkeit können wir den Stadträten nur gratulieren. Unser Dank gilt auch der Polizei Dachau, die sich klar für die Widmung ausgesprochen und diese begründet hat. Es soll und muss ein großes Lob an die Verantwortlichen in den Verwaltungen sowie den Stadt- und Gemeinderäten von Dachau und Karlsfeld für die sachliche und faktenbasierte Darstellung der Problematik und die Debatte darüber ausgesprochen werden.

Die Fahrradstraße Bayernwerkstraße ist ein Meilenstein in der Dachauer Verkehrspolitik. Erstmals wird auf einer nennenswerten Länge eine Infrastruktur geschaffen, die ausschließlich dem Radverkehr zugutekommt und einer zukünftigen Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Mobilität Rechnung trägt.

Es muss jedoch festgestellt werden, dass die öffentliche Diskussion in den letzten Wochen sehr stark aus der Sicht und den Interessen der Autofahrer geführt wurde. Der begründete und nachvollziehbare Wunsch der Radfahrenden nach Sicherheit und durchgängigen Radwegen wurde weitgehend vernachlässigt. 

Natürlich ist es verständlich, dass es emotionale Reaktionen hervorruft, wenn ein jahrzehntelanges Privileg der direkten Verbindung nach Karlsfeld und Allach durch die Umwidmung plötzlich eingeschränkt wird. Schwer erträglich war jedoch, dass in nicht wenigen Äußerungen die Sorgen und Ängste der Radfahrenden marginalisiert und als unbedeutend abgetan wurden. 

Aus Sicht des Autofahrers mag ein geringer Überholabstand zum Radfahrer keine Bedeutung haben. Für den Radfahrenden bedeutet er aber eine hohe Stressbelastung und ist oft Grund genug die Straße ganz zu meiden und in den Seitenbereich z.B. auf Gehwege auszuweichen. Deshalb ist es uns auch wichtig zu betonen, dass es in der Vergangenheit durchaus zu Unfällen in der Bayernwerkstraße gekommen ist, wie in der Stellungnahme der Polizei zur Fahrradstraße deutlich wird. Denn diese Tatsache wurde in einigen öffentlichen Wortmeldungen regelrecht geleugnet.

Des Weiteren wird in der Stellungnahme klar und unmissverständlich dargelegt, dass sowohl die Rechtslage mit den vorgeschriebenen Überholabständen als auch die „Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ die Umwidmung rechtfertigen. Ein Überholen von Radfahrenden unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände ist auf der Straße schlichtweg nicht möglich.

Die Ergebnisse der Sitzung vom Dienstag bestätigen, was die Verbände ADFC und VCD seit vielen Jahren fordern. Die Sicherheit der Radfahrinnen und Radfahrer, aber auch der Fußgängerinnen und Fußgänger muss stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Dazu gehört eine sichere und durchgängige Infrastruktur, die frei von Hindernissen wie Bodenschwellen und Schlaglöchern ist. Für Radfahrende ist zudem eine Führung auf der Fahrbahn notwendig, die deutlich macht, dass Radfahrende ein selbstverständlicher Teil des Verkehrs sind. Radfahrende müssen als Partner akzeptiert und nicht als Hindernis betrachtet werden. Gerade letzteres zeigt die tägliche Erfahrung mit zu knappen Überholvorgängen und dichtem Auffahren auch in Tempo-30 Zonen.

Leider ist und bleibt die Fahrradstraße eine Ausnahme. Die Umsetzung des Dachauer Radverkehrskonzeptes ist nach wie vor nicht ausreichend finanziert. Will die Stadt ernsthaft ihre Klimaziele erreichen und den zu erwartenden Mehrverkehr durch Zuzug und Siedlungsentwicklung nachhaltig gestalten, sind mehr Investitionen notwendig. Bei allem Verständnis für die Haushaltsprobleme.


https://dachau.adfc.de/pressemitteilung/entscheidung-des-stadtrats-zur-fahrradstrasse-bayernwerkstrasse-begruesst

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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