Lasdah ist eine vom ADFC Dachau unterstützte Initiative, die es allen in Dachau ermöglichen soll, nachhaltige Mobilität im Alltag zu erfahren – ohne sich persönlich ein Lastenrad anschaffen zu müssen. Das Lastenradsharing steht deshalb allen Dachauer Bürger:innen kostenfrei zur Verfügung.
Unsere AG Lastenrad kümmert sich um die Instandhaltung und den Verleih der Räder. Wenn du uns unterstützen willst, melde dich einfach bei Simon.
Euer Rad hat einen Platten? Die Schaltung will nicht mehr recht? Die Bremse lässt zu wünchen übrig? Wir unterstützen euch bei der Reparatur: Ihr macht, wir helfen. Die Termine zur Selbsthilfewerkstatt findet ihr wie gewohnt im Radtouren- und Veranstaltungsportal!
Wir bieten mit unserer Radfahrschule folgende Trainings für alle an, ob Wiederaufsteiger:innen, Kinder oder erwachsene Anfänger:innen. Interesse? Jetzt für den Newsletter anmelden und zu den Terminen auf dem Laufenden bleiben.
Zielgruppe: Erwachsene Wiedereinsteiger, Radler mit wenig Praxis, Umsteiger auf E-Bikes
Hier sollen die eigenen Räder genutzt werden, soweit das möglich ist. Diese Trainings wurden bereits abgehalten. Mit unseren eigenen Rädern können auch Teilnehmer akzeptiert werden, die sich erst ein Rad kaufen wollen!
Zielgruppe: Erwachsene Anfänger, Wiedereinsteiger nach sehr langer Pause
Für Anfänger haben wir spezielle Räder: Die Räder sind Tiefeinsteiger, für alle Geschlechtsidentitäten geeignet. Insbesondere ist ein kleiner Rahmen gewählt worden und maximal niedrige Sattel.
Innerhalb von Sekunden können die Räder zu Laufrädern umgewandelt werden. Ein Anfängertraining beginnt mit Gleichgewichtsübungen und Nutzung des Rades als Laufrad. So kann Vertrauen in das Rad gewonnen werden
Die Räder haben eine Nabenschaltung, die auch im Stehen geschalten werden kann und Freilauf (keine Rücktrittbremse).
Aktuell bieten wir selbst keine Fahrrad-Codierungen an. Allerdings könnt ihr bei unseren Kolleg:innen vom ADFC Fürstenfeldbruck und ADFC München immer wieder Termine für Codierungen wahrnehmen.
Es gibt zwei Arten der Fahrrad-Codierung:
Ihr benötigt folgende Unterlagen zur Codierung:
Die Gravur erfolgt im oberen Drittel des Sattelrohrs, rechte Seite. Dort müsst ihr störende Gegenstände wie Kindersitz- und Schlosshalterungen abmontieren sowie ggf. Pitlock- und bei Pedelec ggf. den Schlüssel für den Akku mitbringen. Bitte entfernt den Sattel nicht. Bestimmte Fahrradtypen (z.B. Carbon- und Titanrahmen) können aus technischen Gründen nicht codiert werden. Weitere, allgemeine Informationen zur Fahrradcodierung findet ihr beim ADFC Bundesverband.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
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Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.